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   OVG Niedersachsen, 24.07.2006 - 5 LA 306/05   

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https://dejure.org/2006,21784
OVG Niedersachsen, 24.07.2006 - 5 LA 306/05 (https://dejure.org/2006,21784)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.2006 - 5 LA 306/05 (https://dejure.org/2006,21784)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 5 LA 306/05 (https://dejure.org/2006,21784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geltendmachung einer Gehörsversagung bei Übersetzungsfehlern des Dolmetschers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 16a Abs. 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 26a AsylVfG; § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG; § 55 VwGO; § 108 Abs. 2 VwGO; § 138 Nr. 3 VwGO; § 173 S. 1 VwGO; § 185 Abs. 1 S. 1 GVG; § 295 Abs. 1 ZPO
    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung einer Anerkennung als Asylberechtigter; Voraussetzungen für die Gewährung eines Asylrechts; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers; Verwirkung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 55; GVG § 185 Abs. 1; AsylVfG § 78 Abs. 4 S. 4
    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Darlegungserfordernis, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, Dolmetscher, Übersetzungsfehler, Verlust des Rügerechts

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 4 S. 4; ; GVG § 185 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 173 S. 1; ; VwGO § 55; ; ZPO § 295 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung einer Anerkennung als Asylberechtigter; Voraussetzungen für die Gewährung eines Asylrechts; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers; Verwirkung des ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81

    Gewährung von rechtlichem Gehör - Dolmetscherhinzuziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2006 - 5 LA 306/05
    Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Gewährleistung des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs, das verkürzt wird, wenn Übersetzungsfehler des Dolmetschers in entscheidungserheblichen Punkten zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der Erklärungen des Asylsuchenden geführt haben (BVerwG, Beschluss v. 29.04.1983 - BVerwG 9 B 1610.81 -, NVwZ 1983, 668; Nds. OVG, Beschluss v. 07.04.2006 -5 LA 108/05 -).

    Ist dies aber nicht geschehen, so hat er - selbst wenn die Mängel vorliegen sollten - sein Rügerecht gemäß den §§ 173 Satz 1 VwGO, 295 Abs. 1 ZPO verloren, es sei denn, die behaupteten Übersetzungsmängel wären ihm nicht bekannt geworden und hätten ihm auch nicht bekannt sein müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.04.1983 - BVerwG 9 B 1610.81 -, a. a. O., [669]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2006 - 5 LA 306/05
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist nur dann verletzt, wenn das Urteil auf Tatsachen- und Beweisergebnisse gestützt wird, zu denen die Beteiligten sich nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO) oder wenn das Gericht das (entscheidungserhebliche) tatsächliche oder rechtliche Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen hat (BVerfG, Beschl. v. 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141 [143]).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 16.04

    Vorliegen einer Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2006 - 5 LA 306/05
    Es muss also aufgezeigt werden, in welchen - entscheidungserheblichen - Punkten die Erklärungen infolge des geltend gemachten Übersetzungsfehlers im Sitzungsprotokoll unrichtig oder sinnentstellend wiedergegeben werden und welche entscheidungserheblichen Angaben wegen Fehler der Übersetzung das Sitzungsprotokoll nicht wiedergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.01.2004 - BVerwG 1 B 16/04 -, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 70, zitiert nach JURIS, RdNr. 3 des Langtextes).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - 13 A 1861/18

    Grundsätze zur Begrenzung des Rügerechts eines Antragsstellers im

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2003 - 11 A 1381/03.A -, juris, Rn. 19 f. m.w.N.; Bay.VGH, Beschluss vom 14. August 2017 - 13a ZB 17.30807 -, juris, Rn. 5; Nds.OVG, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 5 LA 306/05 -, juris, Rn. 4 f.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 A 2370/17.A -, juris, Rn. 3 f. m.w.N.; Nds.OVG, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 5 LA 306/05 -, juris, Rn. 4.

  • VGH Bayern, 20.04.2017 - 13a ZB 16.30368

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen unrichtiger oder unvollständiger

    Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 16. August 2016 haben der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter gegenüber dem Verwaltungsgericht weder gerügt, dass es bei der Übersetzung durch den Dolmetscher zu Verständigungsproblemen gekommen sei, noch haben sie einen Unterbrechungs- oder Vertagungsantrag mit der Begründung gestellt, dass der Kläger einen anderen Dolmetscher wünsche (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2014 a.a.O.; OVG NW, B.v. 30.11.2009 - 12 A 1115/08 - juris Rn. 5; B.v. 6.8.2003 - 11 A 381/03.A - AuAS 2004, 11 = juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 24.7.2006 - 5 LA 306/05 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 10 ZB 14.1769

    Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung haben die Klägerin bzw. ihr Prozessbevollmächtigter gegenüber dem Verwaltungsgericht nicht gerügt, dass es bei der Übersetzung durch die Dolmetscherin zu Verständigungsproblemen gekommen sei, noch haben sie einen Unterbrechungs- oder Vertagungsantrag mit der Begründung gestellt, dass die Klägerin einen anderen Dolmetscher wünsche (vgl. OVG NRW, B.v. 30.11.2009 - 12 A 1115/08 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 24.7.2006 - 5 LA 306/05 - juris Rn. 5; OVG NRW, B.v. 6.8.2003 - 11 A 381/03.A - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - A 2 S 1745/19

    Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs wegen fehlerhafter Übersetzung im

    Übersetzungsfehler müssen aber grundsätzlich schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht gerügt werden, ansonsten verliert der Asylsuchende sein Rügerecht, da auf die Zuziehung eines Dolmetschers verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.04.1983, aaO juris Rn. 4 und 5; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2018 - 13 A 1861/18.A - juris Rn 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2018, aaO juris Rn 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2006 - 5 LA 306/05 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 10 ZB 14.1768

    Darlegung von Zulassungsgründen; Recht auf Wiederkehr; Besondere Härte

    Ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung haben der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter gegenüber dem Verwaltungsgericht weder gerügt, dass es bei der Übersetzung durch die Dolmetscherin zu Verständigungsproblemen gekommen sei, noch haben sie einen Unterbrechungs- oder Vertagungsantrag mit der Begründung gestellt, dass der Kläger einen anderen Dolmetscher wünsche (vgl. OVG NRW, B.v. 30.11.2009 - 12 A 1115/08 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 24.7.2006 - 5 LA 306/05 - juris Rn. 5; OVG NRW, B.v. 6.8.2003 - 11 A 381/03.A - juris Rn. 19).
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